Pap21

Umweltkennzeichnung von Verpackungen

Umweltkennzeichnung von Verpackungen

(Grundlage bildet die Empfehlung des VCI)

Das italienische Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020 besagt, dass alle Verpackungen„angemessen“ gekennzeichnet sein müssen. Zum Erreichen dieses Ziels setzt das Gesetzesdekret Nr. 116 u. a. die Entscheidung 97/129/EG4 der EU-Kommission über die Verpackungskennzeichnung in das nationale Recht um. Für die Praxis bedeutet dies, dass zur besseren Kennzeichnung und Einstufung der Verpackung die Verpackungshersteller künftig verpflichtet sind, die Beschaffenheit der verwendeten Verpackungsmaterialien im Sinne der Entscheidung 97/129/EG anzugeben. So soll ab dem 1. Januar 2023 jede in Italien in Verkehr gebrachte industrielle Verpackung mit einem alphanummerischen Code gekennzeichnet sein. Die Hinweise für die Entsorgung von industriellen Verpackungen sind dabei fakultativ. Diese können in der vorgeschlagenen Form frei formuliert werden, vorausgesetzt, sie sind wirksam.

Der Begriff „Hersteller“ wird in der EU-Richtlinie 2018/851 wie folgt definiert: „Jede natürliche\ oder juristische Person, die gewerbsmäßig Erzeugnisse entwickelt, herstellt, verarbeitet, behandelt, verkauft oder einführt.

1. Grundlagen

- Direktive 97/129/EC vom 28. Januar 1997 (vormals 94/62/EC)

- Legislativdekret Nr 116/2020 Umweltkennzeichnung von Verpackungen in Italien

2. Fristen

Als Umsetzungdatum gilt der 31.12.2022. Verpackungen, die die Anforderungen an die Umweltkennzeichnung nicht erfüllen und am 1. Januar 2023 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden.

 3. Geltungsbereich

 Betrifft jede in Italien in Verkehr gebrachte industrielle Verpackung.

4. Umsetzung

 DENSA AG hat sich dazu entschieden, proaktiv ECO DRUM und ECO CLIP mit dieser Kennzeichnung zu versehen. Dadurch, dass sämtliche Verpackungen gekennzeichnet werden, ist sichergestellt, dass die Anforderungen der Italienischen Behörde in jedem Fall erfüllt werden.

Gemäss der Empfehlung des VCI (Verband der Chemischen Industrie) gelten für unsere Produkte die folgenden Kennzeichnungs-Codes:

- ECO DRUM -> PAP 21

Eco Drum PAP21 Umweltkennzeichnung Verpackung Fibertrommel

- ECO CLIP -> PP 05

Eco Clip PAP05 Umweltkennzeichnung Verpackung